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   BayObLG, 09.05.1996 - 2Z BR 18/96   

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https://dejure.org/1996,4818
BayObLG, 09.05.1996 - 2Z BR 18/96 (https://dejure.org/1996,4818)
BayObLG, Entscheidung vom 09.05.1996 - 2Z BR 18/96 (https://dejure.org/1996,4818)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Mai 1996 - 2Z BR 18/96 (https://dejure.org/1996,4818)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004; WEG § 21 Abs. 4, 5 Nr. 2
    Herstellung eines erstmaligen ordnungsmäßigen Zustands bei Abweichung der tatsächlichen Bauausführung vom Aufteilungsplan bezüglich zweier Sondereigentumseinheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG München - II 854/91
  • LG München I - 1 T 10575/94
  • BayObLG, 09.05.1996 - 2Z BR 18/96
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89

    Erstellung einer Garage abweichend vom Aufteilungsplan

    Auszug aus BayObLG, 09.05.1996 - 2Z BR 18/96
    Grundsätzlich kann nämlich jeder Wohnungseigentümer von den übrigen Wohnungseigentümern gemäß § 21 Abs. 4 , Abs. 5 Nr. 2 WEG die Mitwirkung bei der Herstellung eines erstmaligen ordnungsmäßigen Zustands der Wohnanlage entsprechend dem Aufteilungsplan und den Bauplänen verlangen (BayObLGZ 1989, 470, 473).

    Ein Wohnungseigentümer kann daher die Herstellung eines den Plänen entsprechenden Bauzustands dann nicht verlangen, wenn dies dem Anspruchsgegner bei Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben nicht zumutbar ist (BayObLGZ 1989, 470, 473).

  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus BayObLG, 09.05.1996 - 2Z BR 18/96
    Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig, wenn wie hier das erste Rechtsmittel der weiteren Beteiligten wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig verworfen wurde (vgl. BGHZ 119, 216 f.).
  • OLG Hamm, 11.06.1986 - 15 W 452/85

    Wesentliche Abweichung der tatsächlichen Bau- und Nutzungsverhältnisse vom

    Auszug aus BayObLG, 09.05.1996 - 2Z BR 18/96
    Bei wesentlichen Abweichungen soll insbesondere dann, wenn Räumlichkeiten gar nicht vorhanden sind oder die tatsächlich errichteten Räume dem Teilungsplan nicht zugeordnet werden können, Sondereigentum überhaupt nicht entstehen (OLG Hamm Rpfleger 1986, 374, 376).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.1987 - 9 U 126/87

    Abweichung der tatsächlichen Bauausführung von den Grundrissen des

    Auszug aus BayObLG, 09.05.1996 - 2Z BR 18/96
    (2) In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, welche sachenrechtlichen Rechtsfolgen sich ergeben, wenn wie hier die tatsächliche Bauausführung vom Aufteilungsplan in der Abgrenzung von Sondereigentum zu fremdem Sondereigentum abweicht (vgl. hierzu insbesondere OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 590; Palandt/Bassenge BGB 55.Aufl. § 2 WEG Rn. 4 f.; Röll WE 1991, 340 f.).
  • OLG Celle, 15.06.1979 - 4 U 30/79

    Anspruch auf Veränderungen in einem Kellerraum in einer Wohnungseigentumsanlage;

    Auszug aus BayObLG, 09.05.1996 - 2Z BR 18/96
    Nach anderer Auffassung entsteht bei unwesentlichen oder geringfügigen Abweichungen des tatsächlichen Bauzustands vom Aufteilungsplan Sondereigentum im Rahmen der planwidrigen Bebauung und der Aufteilungsplan ist entsprechend zu berichtigen (OLG Celle OLGZ 1981, 106, 108; OLG Karlsruhe DNotZ 1973, 235, 237).
  • BayObLG, 23.11.1995 - 2Z BR 116/95

    Anspruch auf Unterlassung einer bestimmten Nutzung eines Sondereigentums aufgrund

    Auszug aus BayObLG, 09.05.1996 - 2Z BR 18/96
    Ein Wohnungseigentümer kann zwar einen Unterlassungsanspruch nur dann auf öffentlichrechtliche Vorschriften stützen, wenn es sich dabei um eine drittschützende Norm handelt, diese jedenfalls auch seinen Schutz bezweckt (BayObLGZ 1995 Nr. 71 = NJW-RR 1996, 463 ).
  • BayObLG, 23.04.1993 - 2Z BR 31/93

    Anspruch auf Unterlassung des Gewerbetreibens in Form einer Gastwirtschaft durch

    Auszug aus BayObLG, 09.05.1996 - 2Z BR 18/96
    Ein derartiges Vertragen hätte allenfalls durch positive Handlungen oder Äußerungen der Rechtsvorgängerin des Antragstellers entstehen können (BayObLG WuM 1993, 558 f.).
  • OLG Karlsruhe, 27.01.1972 - 11 W 53/71
    Auszug aus BayObLG, 09.05.1996 - 2Z BR 18/96
    Nach anderer Auffassung entsteht bei unwesentlichen oder geringfügigen Abweichungen des tatsächlichen Bauzustands vom Aufteilungsplan Sondereigentum im Rahmen der planwidrigen Bebauung und der Aufteilungsplan ist entsprechend zu berichtigen (OLG Celle OLGZ 1981, 106, 108; OLG Karlsruhe DNotZ 1973, 235, 237).
  • BayObLG, 26.10.1998 - 2Z BR 114/98

    Schwerwiegende Verfahrensverstöße

    Die Vollstreckungsschuldnerin wurde durch Beschlüsse des Amtsgerichts München vom 13.5.1994 und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 9.5.1996 (2Z BR 18/96 = WuM 1996, 491 ) rechtskräftig u.a. verpflichtet, die im Eingangsbereich zu ihrer Wohnung im vierten Obergeschoß unmittelbar am Zugang zum Treppenhaus errichtete Wohnungseingangstüre zu entfernen und im Spitzbogenausbau des fünften Obergeschoßes zwei Trennwände zu beseitigen.
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